Wer ist bezugsberechtigt?
Pflegebedürftige ab der Pflegestufe 3 sowie Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz erhalten jährlich 1.000 Euro als zusätzliche Unterstützungsleistung zu den bestehenden Leistungen des Bundes. Auch die Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen mit Pflegestufe 1 und 2 wird mit 1.000 Euro pro Jahr gefördert.
Verwendung der Geldmittel
Die Verwendung der Mittel aus dem ‚NÖ Pflege- und Betreuungsscheck’ liegt in der Eigenverantwortung der Bezieherinnen und Bezieher. Somit entscheiden pflegebedürftige Personen, wie das Geld eingesetzt wird: sei es für Heilbehelfe und Hilfsmittel oder bauliche Maßnahmen, sei es für die Beanspruchung sozialer Alltagsbegleitung oder andere Dienstleistungen – die Mittelverwendung erfolgt individuell.
Antragstellung
Der ‚NÖ Pflege- und Betreuungsscheck’ in Höhe von 1.000 Euro pro pflegebedürftiger Person kann jedes Kalenderjahr bis zum 31.12. online beim Land Niederösterreich beantragt werden. Anträge für das Jahr 2023 können seit 2. Oktober 2023 gestellt werden. Sofern eine Online-Antragstellung nicht möglich ist, kann der ‚NÖ Pflege- und Betreuungsscheck’ in Ausnahmefällen über die NÖ Pflegehotline (Tel. 02742/9005-9095) erfolgen.
Weitere Informationen und Kontakt
Weiterführende Informationen, Richtlinie sowie Beratung und Antrag: https://www.noe.gv.at/noe/Pflege/NOe_Pflege_und_Betreuungsscheck.html
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16150
I.WEIPPL (Quelle: Land Niederösterreich)