Seit 1. Jänner 2025 werden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter mit Pfand versehen. Diese Getränkeverpackungen sind durch das österreichische Pfandlogo (siehe untenstehende Abbildung) gekennzeichnet.
Vom Pfandsystem ausgenommen sind: Milch- und Milchprodukte, Sirupe, Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke gedacht sind und Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pack). Die Tetra Packs sind im Gelben Sack zu entsorgen.
Warum Einwegpfand?
Kunststoff und Aluminium sind wichtige Wertstoffe, die sehr gut wiederverwertbar sind. Die Europäische Union gibt Sammelquoten für Einwegplastik-Verpackungen vor. Das Ziel der Pfandverordnung ist es, im Jahr 2025 80% der in Verkehr gebrachten Einweggetränkeverpackungen zurückzunehmen und 2027 bereits 90%. Die gesammelten Gebinde werden dem Recycling zugeführt, so dass aus alten Getränkeflaschen und Dosen immer wieder neue werden können. In Österreich werden derzeit nur rund 70% aller Einweg Kunststoffflaschen nach dem Gebrauch gesammelt und entsprechend dem Recyclingkreislauf wieder zugeführt. Innerhalb Europas hat sich gezeigt, dass nur jene Länder, die ein Pfandsystem eingeführt haben, diese hohen Sammelquoten erreichen und die Zielvorgaben einhalten können. Gleichzeitig werden die Flaschen und Dosen durch den Pfandwert seltener in der Natur weggeworfen und eine sauberere Umwelt ist ein sichtbares Ergebnis.
Wie hoch ist das Pfand?
Pro Flasche oder Dose müssen 25 Cent Pfand gezahlt werden. Dieser Betrag wird bei der Rückgabe der leeren Verpackungen wieder erstattet. Der Pfandbetrag ist ausschließlich auf Einweggetränkeverpackungen, die mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sind, fällig.
Wo können Kunststoffflaschen und Metalldosen zurückgegeben werden?
Die leeren Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben werden. In vielen Supermärkten sind Automaten vorgesehen, wo alle Verpackungen uneingeschränkt und unkompliziert zurückgegeben werden können. Kleinere Verkaufsstellen ohne Rücknahmeautomat (zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen) nehmen die Flaschen und Dosen persönlich entgegen und zahlen das Pfand direkt aus. Diese müssen allerdings nur jene Verpackungsart und Füllmengen zurücknehmen, die sie auch in ihrem Sortiment haben und nur in der handelsüblichen Menge, das aber markenunabhängig.
In welchem Zustand müssen leeren Verpackungen bei der Rückgabe sein?
Voraussetzung für die Auszahlung des Pfands ist, dass auf der Verpackung das österreichische Pfandlogo und der Strichcode ersichtlich sind. Das Etikett muss vollständig vorhanden und lesbar sein. Die Verpackung soll leer und unzerdrückt sein.
Achtung Übergangfrist!
Es gibt eine Übergangsfrist Bis 31. Dezember 2025 dürfen noch „alte“ Getränkeverpackungen ohne Pfandlogo und somit ohne Pfand verkauft werden. Das heißt, es werden Getränke mit und ohne Pfand gleichzeitig in den Regalen stehen! Ein Blick auf das Etikett (Pfandlogo) lässt erkennen, ob Pfand verrechnet und wieder retour ausbezahlt wird.
Weitere Informationen unter www.oesterreich-sammelt.at