Mit dem ersten Schneefall beginnt die Zeit des Schneeräumens auf Gehsteigen und Wegen. Häufig kommt dabei viel umweltschädliche Chemie zum Einsatz, wie zum Beispiel Streusalz. Salzstreuen ist besonders beliebt, weil es unkompliziert und zeitsparend ist, doch die Auftaumittel haben gravierende Nachteile.
Frischen Schnee am besten sofort wegräumen
Das effizienteste Mittel gegen Unfälle auf Gehwegen ist das schnelle und gründliche Entfernen des frisch gefallenen Schnees. Häufig reicht hier eine einfache Räumung mit Besen oder Schneeschieber. Sollte es dennoch rutschig sein, verwenden Sie am besten Splitt aus Dolomit oder Basaltgestein, der weniger Staub entwickelt als etwa Kalkstein.
Das sagt das Gesetz
Gehwege und Gehsteige im Siedlungsgebiet müssen in Niederösterreich zwischen 6.00 und 22.00 Uhr begehbar sein. Bei Schnee und Glatteis müssen die EigentümerInnen die Gehwege und auch den Grund, der bis zu drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ist, räumen und streuen. Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, muss der Straßenrand in 1 Meter Breite freigelegt werden.
Schneefall im Ortsgebiet bedeutet auch für die Bauhof- Mitarbeiter der Gemeinde Arbeit auf Hochtouren: Bürgerinnen und Bürger, die ihre Einfahrt freischaufeln, werden daher gebeten den überschüssigen Schnee NICHT auf der öffentlichen Fahrbahn zu verteilen, sondern neben ihrem Bürgersteig auf einen Damm aufzuhäufen. Der Schneeräumungsdienst wird sonst in seiner Arbeit – der Sicherstellung von sicheren und befahrbaren Straßen – behindert, da der Schnee erneut auf die Seite geschafft werden muss und sich im unangenehmsten Fall bei mehrmaliger Überfahrt verfestigen und sogar vereisen kann.
Weiters wird um Verständnis gebeten, dass dem Winterdienst im Zuge der Straßenräumung nichts anderes übrigbleibt als anfallenden Schnee auf der Schaufel des Räumgeräts auch links und rechts der Straße abzulegen. Es wird jedoch von den Mitarbeitern sorgsam darauf geachtet, den Schnee dort zu platzieren, wo er am wenigsten stört. Leider ist das jedoch nicht immer möglich!
Eine Frage der Haftung
Passiert durch schlechte oder fehlende Räumung etwas, können HausbesitzerInnen für Schäden haftbar gemacht werden. Die Schuldfrage klärt in jedem Fall ein Gericht. Wer gründlich geräumt und bei Glätte gestreut hat, wird im Schadensfall nicht belangt werden. HausbesitzerInnen sind übrigens auch dafür verantwortlich, das Dach von Schneelast und Eis zu befreien. Warnschilder aufzustellen gilt lediglich als Sofortmaßnahme, ist aber kein Ersatz für eine Räumung.
Salzstreuung schadet der Umwelt
Salz schädigt Bäume, ist schlecht für Tierpfoten und lässt Autokarosserien rosten. Darüber hinaus belastet es Gewässer, den Boden und das Grundwasser. Außerdem führt die Verwendung von Streusalz zu erhöhten Konzentrationen von Aminosäure in den Blättern von Bäumen, was wiederum zu vermehrtem Blattlausbefall führen kann. Vermeintlich beruhigende Aufschriften auf den Packungen sind oft reine Werbung und haben mit der Realität nichts zu tun.
Chemie nur in Ausnahmefällen verwenden
Chemische Auftaumittel sollen nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. Meist genügen die mechanische Räumung und das Streuen von Splitt oder Sand. An exponierten Stellen wie Treppen und Stiegen, kann bei Glatteis beispielsweise Kaliumcarbonat, das auf Blähton aufgetragen wird, eingesetzt werden. Der Blähton bietet zusätzlich eine mechanische Rutschhemmung. Dieses Auftaumittel kann genau dosiert und gezielt eingesetzt werden und ist in Baumärkten erhältlich. Streusalz verliert übrigens seine Wirkung bei Temperaturen ab etwa -10 ° C.