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Hunde

✓ Hundekot ist lebensgefährlich für Nutzvieh und Pferde!

✓ Bedenke deine Verantwortung und nimm Rücksicht!

✓ Hinterlasse öffentliche und private Flächen so sauber wie du diese vorzufinden wünschst!

✓ Sammle und entsorge Hundekot!

Wichtige Informationen für HundehalterInnen – Sie haben besondere Verantwortung für Ihren Hund

Jeder Hund ist meldepflichtig, speziell ein Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential. Das Halten von Hunden ist von HundehalterInnen bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird, unverzüglich anzuzeigen! (§ 4 NÖ Hundehaltegesetz)

Beschränkung der Hundehaltung & Hundehalteverbot
Die Haltung von mehr als zwei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential oder auffälligen Hunden in einem Haushalt ist verboten, außer bei bestimmten Ausnahmen. (§ 5 NÖ Hundehaltegesetz)

Die Gemeinden sind berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen HundehalterInnen die Haltung von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential bzw. Haltung von auffälligen Hunden zu untersagen. (§ 6 NÖ Hundehalte- gesetz)

Der Hund muss so verwahrt werden, dass er weder Mensch noch Tier gefährdet!

Für Hunde im Siedlungsgebiet herrscht Leinen- oder Maulkorbpflicht, für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffälligen Hunden herrscht Leinen- UND Maulkorbpflicht! (§ 8 NÖ Hundehaltegesetz)

Exkremente im öffentlichen Bereich sind vom Hundehalter zu entfernen, dazu gibt es über das Gemeindegebiet verteilte Spenderboxen mit „Hundesackerl“.

Verwaltungsübertretungen sind, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu EUR 10.000,- zu bestrafen! (§ 10 NÖ Hundehaltegesetz)

Hundelärm:
Hundelärm muss grundsätzlich geduldet werden, außer er erreicht ein "ungebührliches" Maß. Erreicht das Bellen/Jaulen von Hunden ein "ungebührliches" Maß, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und bei den Sicherheitsbehörden kann eine Anzeige erstattet werden.

Daneben kann eine Unterlassungsklage bei Gericht eingebracht werden, wenn der Lärm das ortsübliche Maß überschreitet und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes/der Wohnung wesentlich beeinträchtigt wird. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall zu beurteilen.

Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weitere Infos und Formulare
Tierarztpraxis Mag. Brigitte Filip

Hauptstraße 95 / Top 1
2102 Bisamberg
Telefon: +43 699 170 190 79
E-Mail: brigitte.filip@gmx.at
Web: Tierarztpraxis Bisamberg

Amtstierarzt BH Korneuburg & Österr. Tierarztverzeichnis
Tierheim Dechant-Hof

Assisiweg 1
2130 Mistelbach
www.tierheim-dechanthof.at/

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