Bisamberger Wirtschaftsförderung
Bisamberger Gemeindetaler – Einkaufsgutscheine
Seit 2015 gibt es den „Bisamberger Gemeindetaler“ – einen regionalen Einkaufsgutschein für Bisamberg und Klein- Engersdorf. Mit dieser Aktion soll die Kaufkraft in unserer Gemeinde gestärkt, die Nahversorgung gesichert und gleichzeitig das Angebot an Gewerbe- und Dienstleistungen, das unsere Gemeinde bietet, bekannt gemacht werden. Erhältlich ist der Bisamberger Gemeindetaler in der Spar- kasse Bisamberg, der Raiffeisenbank Bisamberg und der Tabak Trafik Fritsch um je € 10,- inklusive Info-Folder und Auflistung der über 40 teilnehmenden Betriebe (Einlöse- Stellen).
Branchenverzeichnis Bisamberg: SiiB-App
Die SiiB-App (Schnell informiert in Bisamberg) kann einfach und bequem über verschiedene Wege heruntergeladen und installiert werden. Die gesamte Produkts- und Angebotspalette kann beworben werden und ist mittels einer einfachen Suchfunktion direkt abrufbar. Auch lokalen Vereinen und Organisationen wird Platz geboten.
Das digitale Verzeichnis soll zum Kennenlernen unseres Branchenangebotes dienen, zum Einkauf in unserer Gemeinde motivieren und damit unsere regionalen Betriebe unterstützen. Nützliche Zusatzfunktionen wie z. B. Apotheken-Notdienste, digitaler Heurigenkalender, Eventangebote, Monatsaktionen und eine spezielle Hinweisfunktion bei Notfällen soll die Attraktivität dieser App erhöhen.
Mehr Info: www.siib.at
Direkt zu den Betrieben und Vereinen: www.siib.at/companies
Formularinformationen
Gewerbeanmeldung
WKO – Wirtschaftskammer
Kommunalsteuer
Gesetz: www.findok.bmf.gv.at
Fälligkeit: monatlich im Nachhinein
Fälligkeit Jahressteuererklärung: 31.03. über Finanzonline
Vergabe Kommunalsteuernummer: buchhaltung@bisamberg.at
Wie erhalte ich eine Steuernummer, damit ich die Kommunalsteuer überweisen kann?
Bitte schreiben Sie ein Mail mit Angabe des Firmennamens, der Adresse sowie der Finanzamts-Steuernummer an buchhaltung@bisamberg.at.
Wir geben Ihnen Ihre Kommunalsteuernummer sowie die Bankverbindung zur Überweisung der Kommunalsteuer bekannt.
Wie bzw. wann ist die Kommunalsteuererklärung zu übermitteln?
Die Übermittlung der Steuererklärung hat elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. In diesem Fall hat ein Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden nur mehr eine Kommunalsteuererklärung zu übermitteln. Für jedes abgelaufene Kalenderjahr hat das Unternehmen bis Ende März des folgenden Kalenderjahres eine Steuererklärung abzugeben. Im Falle einer Schließung der einzigen Betriebsstätte in der Gemeinde ist zusätzlich binnen einem Monat ab Schließung an diese Gemeinde eine Steuererklärung mit der Bemessungsgrundlage dieser Gemeinde abzugeben.