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Öffentliche Flächen nutzen

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Unterschiedliche Werbemöglichkeiten und Tarife

 

Gebrauchsabgabe

Gesetzliche Grundlage
NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973, Fassung vom 17.04.2023

Allgemeines
Die Gebrauchsabgabe ist eine Gemeindeabgabe, die entweder einmalig oder jährlich eingehoben wird. Die Form und die Höhe richten sich je nach Bestandteil und Tarif laut diesem Gesetz.

Fälligkeit: jährlich

Einmalige Gebrauchsabgabe:

  • bei Veranstaltungen im Sinne des Veranstaltungsgesetzes, klicken Sie HIER
  • Lagerung von Baustoffen, Schutt, Baugeräten und dergleichen
  • Auflegen schmalspuriger Gleise für Materialbahnen und dergleichen
  • Aufstellen von Schaukeln und Karussellbetrieben
  • Wanderunternehmen (Zirkus und dergleichen)
  • Verkleidung der Schauflächen von Häusern und Geschäftslokalen zu Werbezwecken bei besonderen Anlässen

Jahresabgabe:

  • Stufen, Radabweiser außerhalb des Sockelvorsprunges
  • Licht-, Luft-, Füll- und Kohleeinwurfschächte außerhalb des Sockelvorsprunges
  • ständig angebrachte Fahnenstangen
  • Kanal-, Wasser- und Gasleitungen mit Ausnahme der Hausanschlüsse
  • ober- und unterirdische Draht-, Kabel- oder sonstige Leitungssysteme mit Ausnahme der Hausanschlüsse
  • Masten aller Art
  • Stützmauern, Gebäudesockel, Pfeiler, Risalite, Tormauerungen, Säulen und Pfeiler, Erker, Abschlussterrassen, Balkone, Wetterschutz- und Vordächer, sofern sie mindestens 15 cm über die Straßenfluchtlinie vorspringen
  • gedeckte Vorbauten, Kioske
  • schmalspurige Einfahrtsgleise auf dem Gehsteig, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen
  • normalspurige Schleppgleise
  • Ladenvorbauten mit oder ohne Sonnenschutzplache, portalartige Verkleidungen
  • Schaukästen zur Kundenwerbung, die an Mauern und Zäunen angebracht sind
  • Flachschilder, Firmenschilder, Schautafeln, Ankündigungen, Geschäftsbezeichnungen
  • Ankündigungstafeln, Steckschilder, Lichtreklame
  • Vorgärten
  • Automaten
  • Fahrradständer
  • mobile Verkaufsstände (Fiaker, Einspänner, Taxi)
  • Tankstellen

Weitere Infos unter bauamt@bisamberg.at

Allgemeine Hinweise

Das Aufstellen eines Containers auf öffentlichen Straßen/Flächen ist anmeldepflichtig: bauamt@bisamberg.at

Eine Genehmigung für die Benutzung öffentlicher Landesstraßen erteilt die BH Korneuburg: post.bhko@noel.gv.at
Dies gilt für folgende Straßen:

  • Bisamberger Hauptstraße/Josef-Dabsch-Straße (L33)
  • Klein-Engersdorfer Hauptstraße (L12)
  • Korneuburger Straße (1119)
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