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Hochwasser-Schadensmeldung: Leitfaden für Betroffene

Das Land NÖ unterstützt physische und juristische Personen in Form einer finanziellen Beihilfe zur Behebung von Schäden durch Naturkatastrophen.

Die Marktgemeinde Bisamberg meldet Schäden von Bürgerinnen und Bürgern an die Bezirkshauptmannschaft für den Katastrophenfonds, damit Hochwasserbetroffene finanzielle Hilfe erhalten. Bitte wenden Sie sich zeitnah für eine Schadensmeldung an Ihre Versicherung. Sollte diese den Schaden nicht zur Gänze übernehmen, springt der Katastrophenfonds ein.
Wenden Sie sich dazu an das Bürgerservice der Marktgemeinde Bisamberg:

Erforderliche Unterlagen:

  • Name, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse, Bankdaten (optional)
  • Fotos von Schäden (Dateien in hoher Auflösung) und nähere Angaben zum Schaden (Höhe des Wasserstandes)
  • Schadensauflistung (Geräte/Möbel)

Bitte um Zusendung per Mail an buergerservice@bisamberg.at oder Abgabe der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten im Bürgerservice:
MO 07:30 – 12:00 Uhr,
DI 08:00 – 18:00 Uhr,
MI 08:00 – 16:00 Uhr,
DO und FR 08:00 – 12:00 Uhr
Im Anschluss daran wird eine Kommission der Gemeinde die Schäden erfassen und die Schadenshöhe anhand festgelegter Kriterien feststellen. Neben Vertreter:innen des Gemeinderats gehören diesen Kommissionen Sachverständige an.

Nachstehender Link bietet einen sehr übersichtlichen, umfassenden und guten Überblick über die Bestimmungen sowie die formalen Erfordernisse für die Beantragung:
https://www.noel.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html

Der NÖ Gemeindebund stellt folgenden Leitfaden zur Verfügung:

NOEGB_Info_Hochwasserhilfe_offene Datei für alle Gemeinden

 

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